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    E-Scooter ( ABE eKFV)

    Die Richtlinien für die Nutzung von iScoter E-Scootern mit Straßenzulassung in Deutschland

    Der e9 klassisch , e9 aufgerüstet , e9 max verfügt über eine Allgemeine Betriebserlaubnis und unterliegt daher den Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge. Dies bedeutet, dass er auf öffentlichen Straßen und Radwegen legal genutzt werden darf.

    Ein E-Scooter darf am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen, wenn er eine Lenk- oder Haltestange, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, eine maximale Antriebsleistung von 500 Watt, Beleuchtung, zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine gültige Versicherungsplakette aufweist.

    E-Scooter dürfen auf Fahrradwegen verwendet werden, jedoch nicht auf Gehwegen. Das Fahren eines Elektro-Skateboards erfordert keinen Führerschein, das Mindestalter beträgt jedoch 14 Jahre. Obwohl beim Fahren eines E-Scooter das Tragen eines Helms nicht obligatorisch ist, wird dennoch empfohlen, einen Helm zu tragen. Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter ist obligatorisch und wird durch ein Versicherungsetikett auf dem E-Scooter nachgewiesen.